Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 06.02.2024 und 09.02.2024 nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Dänemark zum 11.03.2024
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Dänemark hebe ich nach dem Ablauf vorgesehener Fristen meine tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen mit den entsprechenden Schutzmaßregeln vom 06.02.2024 und 09.02.2024 zum 11.03.2024 auf.
Hinweis:
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23.11.2021 werden durch diese Allgemeinverfügung nicht berührt, gelten unverändert weiter fort und sind daher weiterhin zu beachten.
Kreis Schleswig-Flensburg
Der Landrat
Fachdienst Veterinärmedizin und
Verbraucherschutz
Schleswig, den 11. März 2024
Im Auftrag
Dr. Volker Jaritz
Leitender Kreisveterinärdirektor