Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg – 11. März 2024

Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 06.02.2024 und 09.02.2024 nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Dänemark zum 11.03.2024

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Dänemark hebe ich nach dem Ablauf vorgesehener Fristen meine tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen mit den entsprechenden Schutzmaßregeln vom 06.02.2024 und 09.02.2024 zum 11.03.2024 auf.


Hinweis:
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23.11.2021 werden durch diese Allgemeinverfügung nicht berührt, gelten unverändert weiter fort und sind daher weiterhin zu beachten.


Kreis Schleswig-Flensburg
Der Landrat
Fachdienst Veterinärmedizin und
Verbraucherschutz                                   

Schleswig, den 11. März 2024

                             
Im Auftrag

Dr. Volker Jaritz
Leitender Kreisveterinärdirektor

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